Guten Tag! Heute ist Mittwoch, 06 November 2024. Es ist 9:22 Uhr.
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! wird Ihr Anspruch auf Tagespflege rechtlich unterstützt, falls Sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Wir beraten Sie gerne, unverbindlich und kostenlos, über die Finanzierungsmöglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen.
! 100% Tagespflegeleistungen stehen jedem Pflegebedürftigen zu, in jedem Fall unabhängig von allen anderen Leistungen (Ihr Pflegegeld oder Ihre ambulante Pflegesachleistungen).
! 1.612,- € Verhinderungspflegegeld jährlich (unabhängig von dem Pflegegrad), die für einen Urlaub oder für den Fall einer Verhinderung Ihrer Pflegeperson bestimmt sind, können Sie für die Finanzierung der Tagespflege nutzen. Andere Leistungen bleiben unberührt.
! 125,- € Betreuungsleistungen monatlich steht jedem Pflegebedürftigen zusätzlich für die Tagespflegenutzung zu.
§Nehmen Sie gesetzlich vorgesehene Leistungen nicht in Anspruch, verschenken Sie monatlich Geld, welches für die Verbesserung Ihrer Lebensqualität da ist. Bei Ihrer Entscheidung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!
Tel. 05151 - 996 18 56